JUGENDSCHUTZ

Die wichtigsten Infos:
Am 06. Juni 2007 hat der Bundesrat die Neuregelung des §10 des Jugendschutzgesetz zugestimmt.
Ab dem 1. September 2007 gilt: Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt! Der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-jährige ist ab dem 01.09.07 ebenfalls nicht mehr gestattet. Übrigens, auch das Rauchen von Wasserpfeife fällt unter diese Regelung.

Wer darf wie lange auf eine öffentliche Party oder in eine "Kneipe":
Unter 16-jährige dürfen trotz aller Wünsche weder in eine "Kneipe" noch auf eine öffentliche Disco.
Aber ab 16 Jahren dürft ihr bis 24.00 Uhr bleiben und
erst ab 18 Jahren ist open end angesagt.
Wer darf Alkohol trinken?
Alkohol in der Öffentlichkeit dürfen Leute ab 16 Jahren trinken.
Allerdings nur Bier, Biermixgetränke und weinhaltige Getränke.
"Schärferes" erst ab 18 Jahren!
Übrigens, die sehr beliebten Biermixgetränke sind auch alkoholische Getränke
und deshalb erst ab 16 Jahren erlaubt!!!

Das Jugendschutz-Info
ein Leitfaden für Eltern .... .... Jugendliche und Fachkräfte in der Jugendarbeit
-Kurz und bündig alles Wichtige über Jugendschutz-
Ab sofort kostenfrei im Jugendbüro erhältlich.

Du hast noch Fragen, planst eine öffentliche Party, ....
Deine Fragen kann Klaus Büenfeld, Jugendamt der Stadt Sundern beantworten.
Kontakt: Tel.: 02933/81269 oder E-mail:k.bueenfeld@stadt-sundern.de